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ÄSTHETISCHE UND CHIRURGISCHE KRONENVERLÄNGERUNG

Ausnahmeindikation oder State of the art?

Termin: 15.02.2019
Ort: FUNDAMENTAL Remscheid
Dauer: 15.00 - 20.00 Uhr
Referent: Dr. med. dent. Igor Schlafmann, Facharzt für Oralchirurgie
BZÄK/DGZMK: 6 Fortbildungspunkte
Gebühren: 650,00 € (zzgl. ges. MwSt.)

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Theorie und Praxis:

Ist biologische Breite in dem Praxisalltag relevant? Warum wird die chirurgische Kronenverlängerung in vielen
Europäischen und Nordamerikanischen Schulen als ein grundlegender Standarteingriff erlernt und warum wird sie
hierzulande so selten angewendet? Wir betrachten zunächst die biologischen Grundlagen und konkludieren daraus
resultierend, die Indikationen und die Notwendigkeit für die funktionelle chirurgische Kronenverlängerung. Die
biologische Denkweise und operatives Vorgehen werden aufgezeigt an den klinischen Beispielen verdeutlicht.
Im zweiten Teil der Fortbildung werden die ästhetischen Gesichtspunkte behandelt. Gummy smile und gestörte
passive Eruption der Frontzähne sind die häufigsten Gründe für die ästhetische Kronenverlängerung. Wie so ein Eingriff
digital oder konventionell zu planen und durchzuführen ist,mikrochirurgische Vorgehensweise und mögliche Fehler
sollen zunächst theoretisch erlernt und anschließend an einem Schweinekiefer praktisch demonstriert werden.
 

Seminarablauf:

Theoretischer Teil soll zunächst die biologischen und funktionellen Grundlagen, wissenschaftlichen Hintergrund
und chirurgisches Vorgehen verdeutlichen. Bei den klinischen Beispielen und bei der Step-by-Step Dokumentation
streben wir gerne eine Diskussion und rege Beteiligung der Teilnehmer.
Durch die praktische Orientierung des Kurses soll angestrebt werden, dass die Teilnehmer bereits ab dem
nächsten Arbeitstag die behandelte Problematik erkenn und die erlernten Angriffe anwenden können.
 

Sonstige Anmerkungen:

Eine praktische Demonstration am Schweinekiefer schließt die Theorie ab.
 

Zielgruppe:

Zahnärzte, Kiefer- und Oralchirurgen


Dr. med. dent. Igor Schlafmann, Facharzt für Oralchirurgie

Ab 01. Januar 2015 wieder Bildungsscheck sichern!
Das Sonderprogramm »Bildungsscheck NRW« wird von der Landesregierung weitergeführt. NRW braucht zukünftig mehr Fachkräfte und nutzt Mittel des »Europäischen Sozialfonds« für diese Qualifizierungsoffensive. Beschäftigte können Bildungsschecks für sich selbst beantragen, Betriebe bzw. Unternehmen Anträge für Ihre Mitarbeiter/innen stellen. Der Zuschuss lohnt sich für alle Förderberechtigten: 50% der Kursgebühren werden ggf. erstattet (max. 500€). Wir beraten Sie gern, ob Sie für eine Bildungsmaßnahme im Dentalen Schulungszentrum Remscheid Förderung durch den Bildungsscheck beziehen können.

Mehr Informationen finden Sie hier: NRW-Bildungsscheck.

2019-02-15 00:00:00
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Dentales Schulungszentrum Remscheid

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